EN 13432-Verpackungen, die gemäß europäischer Norm EN 13432 hergestellt werden, sind so abbaubar, dass der Großteil des daraus entstehenden Komposts letztendlich in Kohlendioxid, Biomasse und Wasser zerfällt. Eine Verpackung ist kompostierbar (oder biologisch abbaubar), wenn sie die nachstehenden Kriterien erfüllt: - Das Material und seine relevanten organischen Bestandteile sind von Natur aus biologisch abbaubar (nachzuweisen mittels Laborversuchen).
 - Die Zerlegung des Materials erfolgt in einem Verarbeitungsprozess für biologischen Abfall.
- Das Produkt darf keine negativen Auswirkungen auf den Kompostierprozess haben.
- Die Qualität des Komposts darf durch das Produkt nicht negativ beeinflusst werden.
Alle unsere Produkte, die gemäß EN 13432 zertifiziert sind, sind mit dem Kiemplantlogo versehen. Klicken Sie hier zur Übersicht über unsere Zertifikate
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